Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9468
OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung für Nicht-Betriebsangehörige zur Teilnahme am Personaleinkauf; Einkaufsberechtigung für den Personalkauf; Erfordernis der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder einer Urteilsverfügung binnen einer Monatsfrist; Fehlen einer Vollziehungsmaßnahme; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 255 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02
    Hierzu ist unverändert ganz herrschende und zutreffende Auffassung, dass die bloße Amtszustellung des Urteils eine derartige Vollziehung nicht darstellt (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 55 Rz 42; Köhler-Piper, UWG, 3. Auflage, § 25 Rz. 60, 61, jew. m.w.N.; BGH GRUR 93, 415 f. - "Straßenverengung").
  • OLG Stuttgart, 29.11.1996 - 2 U 182/96
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02
    Der von dem Antragsteller angeführten Gegenmeinung des OLG Stuttgart (WRP 97, 350,352) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    c) Soweit die Berufung - wie gerade ausgeführt - nach Rücknahme des Fristverlängerungsantrages tatsächlich (kurz) vor Ablauf der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist begründet worden ist, wäre selbst ein vollständiges Ausschöpfen dieser prozessualen Frist jedenfalls im Regelfall nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln nicht dringlichkeitsschädlich gewesen (OLG Köln v. 20.12.1996 - 6 U 204/96, NJWE-WettbR 1997, 176; v. 13.12.2002 - 6 U 156/02487, NJOZ 2003, 486, 488; v. 13.12.2002 - 6 U 156/02, BeckRS 2003, 1281 Rn. 11; offen BGH v. 01.07.1999 - I ZB 7/99, juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21

    Lehrer-Mobbing - Unterlassungsanspruch einer Lehrerin gegen eine Schülerin wegen

    Durch die nicht zugleich begründete Berufung hat die Verfügungsklägerin lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sie hinsichtlich des Antragsteiles, mit dem sie vor dem Landgericht unterlegen war, in der nächsten Instanz ihre Rechte durchzusetzen beabsichtigt (OLG Köln WRP 2003, 541).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-20 U 161/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12267
OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-20 U 161/02 (https://dejure.org/2003,12267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2003 - I-20 U 161/02 (https://dejure.org/2003,12267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - I-20 U 161/02 (https://dejure.org/2003,12267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch einen Telefonbuchanbieter entsprechend der Verletzung einer zumutbaren Prüfungspflicht; Relevanz der Geeignetheit zur Zuordnungsverwirrung bei der Bestimmung einer Namensverletzung; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 255
  • MMR 2003, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2002 - 20 U 141/02

    Schutz der Bezeichnung "Straßenverkehrsamt" zu Gunsten einer Gemeinde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Die "A.- und Z. S. H. GmbH", Beklagte des Rechtsstreits 4 O 141/02 LG Duisburg = 20 U 141/02 OLG Düsseldorf), veranlasste die Eintragung, von "STRASSENVERKEHRSAMT, AUSKUNFT A. H. 0180 ... 0180 ANMELDEN" (Anlage K 1) sowie von "STRASSENVERKEHRSAMT - AUSKUNFT 07 ... A. H. GmbH" (Anlage K 2 ) in den Telefonbüchern für O.

    Auf das den Parteien bekannte Urteil des Senats vom 10. Dezember 2002 (20 U 141/02) wird verwiesen.

    Dies gilt um so mehr, als diese nicht in der Lage sind, den Streit zwischen der Klägerin und der A. und Z. S. H. GmbH über die Einträge endgültig zu klären; dies ist vielmehr Sache der Zivilgerichte, die die Klägerin auch in Anspruch genommen hat (vgl. 4 O 179/02 LG Duisburg = 20 U 141/02).

    Im Übrigen kann eine Rechtskraft des Urteils des Senats vom 10. Dezember 2002 (20 U 141/02) bisher nicht festgestellt werden, geschweige denn ist dies den Beklagten bisher nachgewiesen (§ 706 ZPO).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 2827 - Suchwort; NJW-RR 1997, 1468 - Branchenbuch-Nomenklatur; NJW 2001, 3265 - ambiente.de) setzt die Verantwortlichkeit als Störer die Verletzung einer Prüfungspflicht voraus.

    Weitergehende Prüfungspflichten würden sie überfordern (vgl. auch BGH NJW 2001, 3265 unter II.1.b)cc) - ambiente.de).

    Dabei ist von den Grundsätzen auszugehen, die der Bundesgerichtshof für die Prüfpflicht der D. entwickelt hat (NJW 2001, 3265).

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 2827 - Suchwort; NJW-RR 1997, 1468 - Branchenbuch-Nomenklatur; NJW 2001, 3265 - ambiente.de) setzt die Verantwortlichkeit als Störer die Verletzung einer Prüfungspflicht voraus.

    Im Gegensatz zu der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 2827 - Suchwort) zugrunde lag und in der es eine Überprüfungspflicht des Herausgebers von Branchenbüchern auf offensichtliche Unrichtigkeiten im Hinblick auf entgegengesetzte amtliche Unterlagen der damaligen D. B. bejahte, ist den Beklagten ein derartiger Abgleich gar nicht möglich, weil die Daten von der D. T. AG stammen.

    Inwieweit die Zusätze geeignet waren, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, hing von einer näheren Betrachtung ab (vgl. auch BGH NJW 1994, 2827 unter II.3. - Suchwort).

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 2827 - Suchwort; NJW-RR 1997, 1468 - Branchenbuch-Nomenklatur; NJW 2001, 3265 - ambiente.de) setzt die Verantwortlichkeit als Störer die Verletzung einer Prüfungspflicht voraus.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Unterlassung der Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Wie der Senat in seinem Urteil WRP 2002, 1085 (duisburg-info.de) ist ein Gebrauch dieser Bezeichnung durch Private vielfach möglich.
  • LG Duisburg, 26.06.2002 - 4 O 179/02

    Anforderungen an die Substantiierung eines namensrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
    Dies gilt um so mehr, als diese nicht in der Lage sind, den Streit zwischen der Klägerin und der A. und Z. S. H. GmbH über die Einträge endgültig zu klären; dies ist vielmehr Sache der Zivilgerichte, die die Klägerin auch in Anspruch genommen hat (vgl. 4 O 179/02 LG Duisburg = 20 U 141/02).
  • LG Bonn, 11.08.2006 - 10 O 532/05

    Entfernung von Eintragungen in Telefonbüchern

    Die Eintragungsdaten richten sich nach den Vorgaben des Kunden (vgl. OLG Düsseldorf; Urteil vom 25.2.3003 - 20 U 161/02, MMR 2003, 476).

    Danach werden der Beklagten von den Diensteanbietern Daten in aufbereiteter Form übermittelt, so dass sie ohne weiteres in Verzeichnisse umgesetzt werden können (vgl. OLG Düsseldorf; Urteil vom 25.2.3003 - 20 U 161/02, MMR 2003, 476, 477).

  • OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15

    Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und

    Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris).
  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03

    Vertrieb von Telefonnummern-CD-ROMs: Schadensersatzanspruch bei vermeintlich

    Die Streithelferin der Beklagten verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2003 - 20 U 161/02 (Kopie Bd. V, Bl. 966 d. A.) Lege man die dort entwickelten Grundsätze zugrunde, so ergebe sich, dass eine Störerhaftung seitens der Beklagten gerade nicht gegeben sei.
  • LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05

    Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von

    Andererseits ist die Verfügungsbeklagte zur Herausgabe von Telefonrufnummernverzeichnisse verpflichtet und nimmt dabei eine Aufgabe im öffentlichen Interesse wahr (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255, 257).
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